Berufsunfähigkeit für Ärzte und Zahnärzte
Die Arbeitskraft ist für Medizinerinnen und Mediziner die wichtigste wirtschaftliche Grundlage. Eine Absicherung, die zur tatsächlichen Tätigkeit passt, sollte früh aufgebaut und regelmäßig überprüft werden.
Warum ist die Arbeitskraft so wichtig?
Für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte ist das zukünftige Arbeitseinkommen das bedeutendste Vermögen – besonders in den ersten Berufsjahren, wenn noch kaum anderes Vermögen aufgebaut wurde. Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, verliert dieses Einkommen. Sozialstaatliche Absicherungen decken dies in der Regel nur sehr begrenzt.
Frühe Absicherung im Studium
Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Zudem ist die Gesundheitsprüfung im Studium meist einfacher, da kaum Vorerkrankungen vorliegen. Mögliche Vorteile einer frühen Absicherung:
- –Günstigere Beiträge durch junges Eintrittsalter
- –Einfachere Gesundheitsprüfung bei guter Gesundheitslage
- –Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Gehaltssteigerungen
- –Schutz auch bei psychischen Erkrankungen, die im Studium auftreten können
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte
Im Anstellungsverhältnis gilt: Das Versorgungswerk bietet zwar eine Grundabsicherung, aber ob und wie viel es im Falle einer Berufsunfähigkeit leistet, hängt von der Einzahldauer und den konkreten Bedingungen des jeweiligen Versorgungswerks ab. Ergänzende Absicherung schließt mögliche Versorgungslücken. Die Absicherungshöhe sollte dabei an das Einkommen und die laufenden Kosten angepasst sein.
Besonderheiten in der Zahnmedizin
Zahnärztliche Tätigkeit ist körperlich anspruchsvoll: Feinmotorik, dauerhafte Anspannung, Ergonomie und der Umgang mit Substanzen und Materialien belasten den Körper langfristig. Erkrankungen der Hände, Handgelenke, Schultern oder der Wirbelsäule können zu einer frühzeitigen Einschränkung führen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte sollte die konkrete Tätigkeit als Maßstab für die Leistungsprüfung heranziehen.
Absicherungshöhe individuell bestimmen
Wie hoch die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sein sollte, ergibt sich aus den persönlichen Lebenshaltungskosten, bestehenden Absicherungen und dem angestrebten Versorgungsniveau. Faustregel kann es hier nicht geben. Relevant ist, welche Kosten im Versicherungsfall gedeckt sein müssen – und welche anderen Leistungen (z. B. aus dem Versorgungswerk) daneben bestehen.
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Absicherungsbedarf (ca. 75 % vom Netto)
3.000 € / Monat
Gesetzliche Absicherung (Modellannahme)
1.200 € / Monat
Mögliche monatliche Versorgungslücke
1.800 €
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