Berufshaftpflicht für Ärzte und Zahnärzte

Die Berufshaftpflicht schützt vor finanziellen Folgen bei Behandlungsfehlern und beruflichen Versäumnissen. Ob und welcher Schutz notwendig ist, hängt von der konkreten Tätigkeit ab – im Studium, in der Anstellung oder in der eigenen Praxis.

Was ist Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte gegen Schadensersatzansprüche ab, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören etwa Behandlungsfehler, Fehler bei der Aufklärung oder fehlerhafte Dokumentation. Ohne ausreichende Absicherung können Forderungen existenzbedrohend sein.

Für Studierende: Famulatur und PJ

Im Pflichtrahmen des Studiums – bei Pflichtfamulaturen und im Praktischen Jahr an anerkannten Lehrkrankenhäusern – besteht in der Regel ein institutioneller Versicherungsschutz. Dieser Schutz gilt jedoch nicht automatisch für alle Situationen:

  • Freiwillige Famulaturen außerhalb der Pflichtblöcke
  • Auslandsaufenthalte und internationale Rotationen
  • Praktika in Einrichtungen ohne eigene Absicherung
  • Tätigkeiten außerhalb des offiziellen Rahmens

Vor einem Auslandsaufenthalt oder einer freiwilligen Famulatur empfiehlt es sich, den bestehenden Schutz zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen.

Für angestellte Ärztinnen und Ärzte

In einer festen Anstellung – etwa in einer Klinik oder einem medizinischen Versorgungszentrum – übernimmt der Arbeitgeber die Berufshaftpflicht für dienstlich angeordnete Tätigkeiten. Zu klären ist jedoch:

  • Umfang und Deckungshöhe der arbeitgeberseitigen Versicherung
  • Absicherung bei Nebentätigkeiten und Honorartätigkeiten
  • Schutz bei Vertretungen in anderen Einrichtungen
  • Bereitschaftsdienste außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses
  • Eigene Haftung im Verhältnis zu Patientinnen und Patienten

Für Praxisinhaber und Niedergelassene

In der eigenen Praxis trägst du nicht nur Verantwortung für deine eigene Tätigkeit, sondern auch für die deiner angestellten Mitarbeitenden. Relevante Punkte im Gespräch sind:

  • Fachrichtung und spezifische Tätigkeiten (z. B. operative Eingriffe)
  • Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden
  • Betriebsstätten und Außeneinsätze
  • Trennung von privater und betrieblicher Haftung
  • Praxisgemeinschaften und Berufsausübungsgemeinschaften

Human- und Zahnmedizin im Vergleich

Human- und Zahnmedizin unterscheiden sich in Tätigkeitsprofil und Risikobild. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sind unter anderem prothesenprothetische, chirurgische und implantologische Eingriffe relevant. Für Humanmediziner variieren die Anforderungen stark nach Fachrichtung. Die konkret benötigte Absicherung ergibt sich aus der tatsächlichen Tätigkeit – pauschale Aussagen sind hier nicht sinnvoll.

Autor: Dennis Landwehr, Finanzberater bei MLPZuletzt aktualisiert:

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